Schönheitsreparaturen auch nicht auf dem Umweg vereinbar?!

Nachricht M 039/2018 Vereinbarungen zwischen Mieter und Vormieter haben zu Gunsten des Vermieters keine Wirksamkeit Kein Vertrag zu Lasten Dritter Der ein oder andere Vermieter mag sich mit der grundsätzlich mieterfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Klauseln über Schönheitsreparaturen nicht so recht abfinden. Not macht bekanntlich erfinderisch. So berief sich ein Vermieter bei Auszug des Mieters…

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