Der Arbeitgeber kann den Arbeitsort des Arbeitnehmers durch einfache Versetzung einseitig ändern. Dies gilt selbst dann, wenn der grundsätzliche Arbeitsort des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag festgeschrieben
Der Arbeitgeber kann den Arbeitsort des Arbeitnehmers durch einfache Versetzung einseitig ändern. Dies gilt selbst dann, wenn der grundsätzliche Arbeitsort des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag festgeschrieben