Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Verringerung oder Verlängerung der Arbeitszeit nach den Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (§§ 7, 8
Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Verringerung oder Verlängerung der Arbeitszeit nach den Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (§§ 7, 8