Sollte sich der Vermieter (nicht selten im sog. Öffentlichen Wohnungsbau) dazu verpflichtet haben, die Kosten der Schönheitsreparaturen zu übernehmen, so kann er grundsätzlich auch dazu
Sollte sich der Vermieter (nicht selten im sog. Öffentlichen Wohnungsbau) dazu verpflichtet haben, die Kosten der Schönheitsreparaturen zu übernehmen, so kann er grundsätzlich auch dazu