Kunden der Mobilfunkanbieter, welche für Ihre Papierrechnung ein Extra-Entgelt zahlen müssen, sollten ihren Anbieter auf die Entscheidung Bundesgerichtshof BGH III ZR 32/14 hinweisen. Der Bundesgerichtshof stellt
Kunden der Mobilfunkanbieter, welche für Ihre Papierrechnung ein Extra-Entgelt zahlen müssen, sollten ihren Anbieter auf die Entscheidung Bundesgerichtshof BGH III ZR 32/14 hinweisen. Der Bundesgerichtshof stellt