Die deutschen Pfändungsschutzvorschriften weisen eine planwidrige Regelungslücke auf, so die Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) IX ZB 68/13. Der Treuhänder hatte in einem Insolvenzverfahren einer Schuldnerin
Die deutschen Pfändungsschutzvorschriften weisen eine planwidrige Regelungslücke auf, so die Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) IX ZB 68/13. Der Treuhänder hatte in einem Insolvenzverfahren einer Schuldnerin