Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung II R 37/15 pflegenden Kindern einen zusätzlichen Freibetrag von bis zu 20.000,00 € zugestanden. Bislang verweigerten die Finanzämter pflegenden
Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung II R 37/15 pflegenden Kindern einen zusätzlichen Freibetrag von bis zu 20.000,00 € zugestanden. Bislang verweigerten die Finanzämter pflegenden