Karenz-Entschädigung und Verdienst

Hat der frühere Arbeitnehmer – wie hier der Kläger – die nach § 74c Abs. 2 HGB verlangte Auskunft nicht erteilt, kann der Arbeitgeber die Zahlung der Karenzentschädigung verweigern, bis er die Auskunft erhält (BAG 2. Juni 1987 – 3 AZR 626/85 – zu III 1 der Gründe, BAGE 55, 309).

Karenz-Entschädigung und Verdienst was originally published on Sozietät Schupp & Partner

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Karenz-Entschädigung und Verdienst

Hat der frühere Arbeitnehmer – wie hier der Kläger – die nach § 74c Abs. 2 HGB verlangte Auskunft nicht erteilt, kann der Arbeitgeber die Zahlung der Karenzentschädigung verweigern, bis er die Auskunft erhält (BAG 2. Juni 1987 – 3 AZR 626/85 – zu III 1 der Gründe, BAGE 55, 309).

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