Lange Zeit galt dass der Arbeitnehmer, welcher Überstunden geltend machte, zweistufig seine behaupteten Ansprüche darlegen und beweisen musste. In der ersten Stufe hatte der Arbeitnehmer
Lange Zeit galt dass der Arbeitnehmer, welcher Überstunden geltend machte, zweistufig seine behaupteten Ansprüche darlegen und beweisen musste. In der ersten Stufe hatte der Arbeitnehmer