Die formularmäßige Verlängerung der gesetzlichen Verjährung von 6 Monaten auf 1 Jahr für Ersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter in einem Mietvertrag ist jedenfalls dann
Die formularmäßige Verlängerung der gesetzlichen Verjährung von 6 Monaten auf 1 Jahr für Ersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter in einem Mietvertrag ist jedenfalls dann