Aufweichung des einheitlichen Versicherungsfalls durch das Bundesarbeitsgericht (Nachricht A 2016/072)

Wieder einmal belastet das Bundesarbeitsgericht die Arbeitgeber mit einer Entscheidung durch die sprichwörtliche Hintertür. War bislang im Rahmen des sog. einheitlichen Versicherungsfalls unbestritten anerkannt, dass Arbeitgeber auch

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