Arbeitgeber haben häufig ein berechtigtes Interesse daran, ihren Arbeitnehmern aus Gründen der Abwehr von Industriespionage ein allgemeines Handyverbot am Arbeitsplatz aufzuerlegen. Als Dienstherr kann der
Arbeitgeber haben häufig ein berechtigtes Interesse daran, ihren Arbeitnehmern aus Gründen der Abwehr von Industriespionage ein allgemeines Handyverbot am Arbeitsplatz aufzuerlegen. Als Dienstherr kann der